Ist Cannabidiol legal?

Cannabis, CBD und Hanfprodukte haben eine lange Geschichte. Bereits vor Jahrtausenden wurde die Nutzpflanze in vielen Kulturen dieser Welt für unterschiedliche Zwecke eingesetzt. 

Durch ihre Wirkstoffe wie THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) ist sie allerdings in der modernen, westlichen Welt in Verruf geraten. Dabei ist es wichtig zu unterscheiden, dass Cannabis als Rausch- und Betäubungsmittel vor allem auf den Wirkstoff THC zurückzuführen ist. 

CBD und CBD-Produkte wurden legalisiert

CBD hingegen ist in der Schweiz legal und ist durch beruhigende und schmerzstillende Eigenschaften bekannt

Welche Cannabis und CBD-Produkte sind in der Schweiz erhältlich?

In der Schweiz können sämtliche Produkte aus dem Hanf-Sortiment legal erworben werden, sofern sie sich an Auflagen des Bundes halten. Das bedeutet es gibt CBD in Form von:

  • Blüten
  • Samen
  • Lebensmittel
  • Bereich Kosmetik
  • Tabakersatz

THC (Cannabis) ist in der Schweiz nach wie vor illegal.

Cannabis gilt in der Schweiz als Droge und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Vor allem bekannt als “Gras” oder “Haschisch” ist sowohl der Besitz als auch der Konsum verboten. 

Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) widmet Cannabis ein eigenes Kapitel. Cannabis im Betäubungsmittelgesetz

Konsum wird mit Bussgeld bis CHF 100 bestraft.

Wer in der Öffentlichkeit Cannabis konsumiert und erwischt wird, muss mit Ordnungsbussen von CHF 100. Alle Einzelheiten zu den Strafbestimmungen bei Betäubungsmitteln wie THC finden sich im Schweizer Betäubungsmittelgesetzt (BetmG)

Ausnahme 1: Besitz von Kleinstmengen nicht strafbar
Wer weniger als 10g mit sich führt, macht sich vor dem Schweizer Gesetz nicht strafbar, da die im Betäubungsmittelgesetz als “geringfügige” Menge deklariert wird. 

Ausnahme 2: Cannabis mit weniger als 1% THC legal
Eine wichtige Grenze für den legalen Erwerb von Cannabis-Produkten ist die 1% Grenze. Sämtliche Produkte aus Hanfpflanzen mit weniger als 1% können legal vertrieben und auch gekauft (konsumiert) werden.

Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis-Produkten

Sämtliche Hanfprodukte die den Auflagen der Schweizer Gesetze entsprechen, dürfen vom Ausland in die Schweiz eingeführt werden. Entscheidend ist dabei die Art des Produkts (Blüten, CBD-Öl, Kosmetik etc.) und ob es sich um privat oder gewerblichen Import/Export handelt.

Bei der Ausfuhr von Cannabis-Produkten gelten die Gesetze des entsprechenden Landes. Vor Ausfuhr sollten mit dem Zoll (Behörden) der Destination entsprechende Abklärungen getroffen werden. Da Cannabis und Hanf-Produkte im Allgemeinen in vielen Ländern härter geahndet oder vom Gesetz beurteilt werden, kann dies zu bösen Überraschungen an der Grenze führen.

Ist der Anbau von Cannabis für Privatpersonen legal?

Der Anbau von Pflanzen mit mehr als 1% THC Gehalt ist in der Schweiz nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur mit Bewilligung des BAG, doch diese sind wissenschaftlichen Forschungen und medizinischen Entwicklungen vorenthalten.

Cannabis Pflanzen mit weniger als 1% THC dürfen grundsätzlich legal angebaut werden. Dies wird jedoch auf Kanton-Ebene geregelt und sollten daher je nach Wohnort abgeklärt werden. Manche Kantone limitieren die Anzahl der Pflanzen und haben individuelle Auflagen an Besitzer von Pflanzen.

Darf man mit CBD-Zigaretten ins Ausland?

Auch hier gilt es vorsichtig zu sein und die Auflagen des jeweiligen Landes zu beachten. Da der THC-Grenzwert in einigen Ländern (wie z.B. Österreich) bei 0,2 Prozent liegt, macht man sich strafbar, sobald das heimische Produkt diese Grenze überschreitet (also bei 0,2 – 1,0 % liegt). Bussen können drastisch sein und sind das Risiko oft nicht wert.

Versand von Cannabis Samen in die Schweiz

In vielen europäischen Ländern ist der Besitz von Cannabis-Samen legal. Die Schweiz gehört ebenfalls in diese Kategorie und deshalb ist es möglich, sich Samen aus dem Ausland via Versand zu bestellen. 

Autofahren nach Cannabis Konsum

In der Schweiz gilt im Strassenverkehr die Null-Toleranz für sämtliche Betäubungsmittel. Wer Cannabis-Produkte konsumiert (auch mit weniger als 1% THC) kann vom Gesetz her haftbar gemacht werden, wenn dies bei einer Kontrolle angezeigt wird.

Die Grundregel lautet: Kein Führen von Fahrzeugen nach dem Konsum von Hanfprodukten.

Cannabis als Medikament

Durch die schmerzlindernde und entspannende Wirkung kommt Cannabis auch im medizinischen Bereich zum Einsatz. Produkte dürfen nur auf Rezept und mit der notwendigen Zulassung bezogen werden. Das BAG erteilt bei Sonderfällen ein Ausnahmebewilligung (PDF).

Ärzte stehen hier in der Pflicht die notwendigen Abklärungen zu treffen, Patienten zu informieren

Produkte mit Cannabidiol (CBD) –Swissmedic (PDF)

Werden Hanf-Produkte in Zukunft vollständig legalisiert?

Der Besitz von Kleinstmengen bis 10g wurde für Erwachsene in der Schweiz bereits entkriminalisiert. Der Konsum sowie Besitz von grössen Mengen ist allerdings nach wie vor illegal.

Es gibt verschiedene Vorstösse von politischen Parteien, um die Regulierung zu lockern und Cannabis zugänglicher zu machen. Diese sind bis heute allerdings nur in Form von kleineren Initiativen und in Pilotprojekten zum Thema vorhanden. 

Interessanterweise wäre die Cannabis-Legalisierung seit den Nationalratswahlen im 2019 mit 59% mehrheitsfähig.

Damit könnte das Schweizer Volk für eine Legalisierung stimmen und unter bestimmten Bedingungen (ähnlich Alkoholkonsum) Cannabis frei zugänglich machen.